Quereinstieg als Erfolgsgeschichte
Jens M. hat vor Jahren das Musikstudium abgeschlossen, das einen pädagogischen Teil einschloss Corona beendete seine freiberufliche Tätigkeit als Musiker, die auch eine dreimonatige Projektarbeit in einer Kita beinhaltete. Auf der Suche nach einem neuen beruflichen Standbein entdeckte er die Qualifizierung zum Erzieherhelfer. Die positive Erinnerung an das Kita-Projekt veranlasste ihn zur Teilnahme. Seine Praktikumskita war mit dem musikbetonten Ansatz nicht weitergekommen. Sie machte Herrn M. deswegen schon bald das Angebot, ihn als anrechnungsfähige sozialpädagogische Fachkraft zu beschäftigen. Als Quereinsteiger erhielt er die Anerkennung als sozialpädagogische Fachkraft nach § 11 (2) Nr. 6 VOKitaFöG nach einigen Wochen, zunächst vorläufig. Er hat nun vier Jahre Zeit, um zur endgültigen Anerkennung die Teilnahme am „Kombinationskurs Quereinstieg“ nachzuweisen.
Neben diesem Weg bietet die Kindertagesförderungsverordnung anderen Personengruppen mit (sozial-)pädagogischem, erzieherischem, künstlerischem oder pflegerischem Hintergrund und auch mit B2-Sprachkenntnissen weitere Möglichkeiten zum Einstieg als Sozialpädagogische Fachkraft. Durch die Anrechnungsfähigkeit auf den Personalschlüssel und den großen Fachkräftebedarf sichert die Anerkennung als Quereinsteiger dauerhaft Beschäftigung.
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