Nachqualifizierung - SANQ
Das Prinzip Nachqualifizierung
Die Nachqualifizierung ist als „dritter Weg“ zwischen Erstausbildung und Umschulung von der IHK Berlin anerkannt. Basierend auf der Auswertung der Vorkenntnisse wird ein individuelles Nachqualifizierungskonzept erstellt, aus dem hervorgeht, welche Berufskompetenzen noch in der Nachqualifizierung zu erwerben sind. Um diese besser bestimmen zu können, sind die Berufsbildungsinhalte in Module und Baustein aufgeteilt. Da jeder eine andere berufliche „Vergangenheit“ hat, ergibt sich ein individueller Nachqualifizierungsplan mit den jeweils nachzuholenden Modulen bzw. Bausteinen, der der IHK zur Zulassung zur externen Prüfung vorgelegt wird, damit später die Prüfungsanmeldung erfolgen kann. Sichern Sie sich den Einstieg in die Zukunft. Die Berufe bieten feste und qualifizierte Arbeitsplätze für eine unabhängige Existenz und beruflichen Aufstieg. Die individuelle Dauer einer Nachqualifizierung liegt, je nach Vorkenntnissen, zwischen 6 und 24 Monate.
Teilnehmen können alle im Alter zwischen 25 und 40 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Voraussetzung ist, dass Sie
- aus nicht beendeter Ausbildung oder Studium
- aus beruflichen Tätigkeiten, auch wechselnde Hilfstätigkeiten
- aus Qualifizierung oder anderen Maßnahmen oder
- in sonstigen Zusammenhänge, z. B. im Ausland erworbene Abschlüsse
nachweisbare berufliche Kenntnisse und Kompetenzen erworben haben. Diese bilden die Basis für eine Nachqualifizierung zum
- IT-Systemelektroniker/-in (IHK)
- Fachinformatiker/-in Systemintegration (IHK)
- Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung (IHK)
- Kaufmann/-frau für Büromanagement (IHK)
- Mediengestalter/-in Digital und Print (IHK)
- Kauffrau/-mann für Tourismus und Freizeit (IHK)
- Tourismuskauffrau/-mann für Privat- und Geschäftsreisen (IHK)
Die vier Schritte zum Berufsabschluss in der Nachqualifizierung
1. Information und Beratung
- Klärung formaler und persönlicher Voraussetzungen
- Abklärung des Berufswunsches
- Erste Bewertung bereits erworbener beruflicher Kompetenzen
- Klärung zum Lebensunterhalt während der Nachqualifizierung
2. Fachliche Feststellung
- Feststellung der Arbeits- und Bildungserfahrungen in dem angestrebten Beruf mit Dokumentation der Nachweise (Arbeitszeugnisse o. ä.)
- Überprüfen der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten anhand von Praxisaufgaben
- Ableiten der fehlenden, in der NQ nachzuholenden Kompetenzen
- Aufstellen des individuellen Nachqualifizierungsplans mit Festlegen der zu erwerbenden Kompetenzen, zeitlichem/organisatorischem Qualifizierungsablauf (betrieblichen Lernzeiten, Qualifizierungsphase, Selbstlernphasen) bis zur Abschlussprüfung durch die IHK
- Nutzung des übrigen Zeitfensters zur Auffrischung von Grundwissen und beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten, zur Sprachverbesserung oder für ein Einstiegspraktikum
3. Modulare Qualifizierung in Theorie und Praxis
- Qualifizierung auf der Basis des Nachqualifizierungsplans, laufende Überwachung des Lernstandes, Lernhilfen (Lernen am Arbeitsplatz, Begleitung in Selbstlernphasen, methodisch-didaktische Hilfen zur Verbindung von Theorie und Praxis, Stütz- und Förderunterricht, ggf. Einzelarbeit mit den Teilnehmenden).
- Bei Bedarf fachsprachliche und/oder sozialpädagogische Unterstützung
- Nachweis der erworbenen Kompetenzen durch Modulprüfungen
4. Prüfungsvorbereitung
- Ziel: Prüfungsangst nehmen, Prüfungssicherheit geben
- Wiederholung des prüfungsrelevanten Lernstoffes; prüfungstypische Aufgabenstellungen trainieren; mündliche und schriftliche Prüfungssituationen simulieren und üben, Projektarbeiten und deren Dokumentationen begleiten; Projektpräsentationen erstellen helfen und Präsentationen üben
Teilnehmen können alle im Alter zwischen 25 und 40 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Voraussetzung ist, dass Sie
- aus nicht beendeter Ausbildung oder Studium
- aus beruflichen Tätigkeiten, auch wechselnde Hilfstätigkeiten
- aus Qualifizierung oder anderen Maßnahmen oder
- in sonstigen Zusammenhänge, z. B. im Ausland erworbene Abschlüsse
nachweisbare berufliche Kenntnisse und Kompetenzen erworben haben.
- Montag-Freitag 08:00-15:30 Uhr, bzw. 8:45 - 16:00 Uhr