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Umschulung Tourismuskaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen

Umfang: 
24 Monate (6 Monate Praktikum); Beginn auf Anfrage
Maßnahmenummer: 
beantragt

* € 150 zahlt das Jobcenter pro Monat zusätzlich zum Bürgergeld bei einer auf einen ordentlichen Berufsabschluss zielenden Weiterbildung (Weiterbildungsgeld). und nicht zu vergessen, beim Bestehen einer Zwischenprüfung gibt es € 1000 und bei der bestandenen Abschlussprüfung noch einmal € 1500 als Prämie obendrauf (Weiterbildungsprämie).
 

Tourismuskaufleute beraten ihre Kunden zu deren Urlaubswünschen und vermitteln entsprechende Angebote von Reiseveranstaltern und Verkehrsbetrieben. In Geschäftsreisebüros ermitteln sie Reiseverbindungen, geeignete Verkehrsbetriebe und Übernachtungsmöglichkeiten zu den gewünschten Terminen und führen die Buchungen durch. Bei Reiseveranstaltern kaufen sie Reiseleistungen ein und bündeln sie zu Pauschalangeboten. In allen Bereichen erledigen sie kaufmännische und verwaltende Aufgaben, kalkulieren Preise, erstellen Angebote, überwachen Zahlungseingänge, bearbeiten Stornierungen und Reklamationen. Darüber hinaus entwickeln und planen sie Marketingmaßnahmen und setzen sie um.

 

Im Rahmen der Umschulung werden die für die Ausübung des Berufes benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse handlungsorientiert vermittelt. Die Umschulung beinhaltet eine betriebliche Ausbildungsphase von mindestens 6 Monaten und endet mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK).
 

Auszug aus dem Lehrplan:
 

Abschnitt A

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten nach § 3 Nummer 1:

  1. Gestaltung von Produkten und Leistungen
  2. Touristisches Marketing
  3. Service und Qualität
  4. Kommunikation, Kundenberatung und Verkauf
  5. Rechtliche Grundlagen des Tourismus
  6. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle

Abschnitt B

Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Nummer 2:

  1. Reisevermittlung
  2. Reiseveranstaltung
  3. Geschäftsreisen

Abschnitt C

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten nach § 3 Nummer 1:

  1. Der Ausbildungsbetrieb:

Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationstechniken

Zugangsvoraussetzungen: 
  • Berufsabschluss oder mehrjährige Berufserfahrung oder Studienabbrecher, bzw. Einzelfallentscheidung des Arbeitsberaters
  • Computeranwenderkenntnisse
  • Fremdsprachen (Englisch)
Unterrichtszeiten: 
  • Unterrichtszeiten: Montag - Freitag, 8.00 - 15.30 Uhr

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